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Kleingedrucktes |
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Übersetzungen Kleingedrucktes |
1. Geltungsbereich(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für
Verträge zwischen der COMPAS Übersetzungen GmbH (Geschäftsführung Britta Metzing),
im folgenden COMPAS genannt, und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben
ist. 2. Umfang des ÜbersetzungsauftragesDie Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausbildung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. 3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers(1) Der Auftraggeber hat COMPAS
rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten
(Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere
Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat
der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen. 4. Mängelbeseitigung(1) COMPAS behält sich das Recht auf
Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von
möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch
auf Mängelbeseitigung muss innerhalb von 3 Wochen nach Abnahme der Übersetzung
vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. 5. HaftungCOMPAS haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. COMPAS haftet maximal in Höhe des Rechnungsbetrages. 6. BerufsgeheimnisCOMPAS verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. 7. Vergütung(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme
der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. 8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht(1) Die Übersetzung bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum von COMPAS. Bis dahin hat der Auftraggeber
kein Nutzungsrecht. 9. Anwendbares Recht(1) Für den Auftrag und alle sich daraus
ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. |