(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Compas Übersetzungen GmbH (Geschäftsführung:
Britta Metzing), im Folgenden Compas genannt, und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Compas nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich
von Compas anerkannt wurden.
Die Übersetzung / das Lektorat/Korrektorat wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausführung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung.
(1) Der Auftraggeber hat Compas rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung / des
Lektorats/Korrektorats zu unterrichten (auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form
etc.).
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung / des Lektorats/Korrektorats notwendig
sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers,
Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von Compas.
(1) Compas behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von
möglichen in der Übersetzung / im lektorierten/korrigierten Text enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf
Mängelbeseitigung muss innerhalb von 3 Wochen nach Abnahme der Übersetzung / des Lektorats/Korrektorats vom
Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(2) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Compas haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Compas haftet maximal in Höhe des Rechnungsbetrages.
Compas verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung / des geleisteten Lektorats/Korrektorats
fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
(2) Compas hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit
dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im
Endpreis – gesondert aufgeführt – enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig,
zusätzlich berechnet. Compas kann bei umfangreichen Übersetzungen / Lektoraten/Korrektoraten den Vorschuss
verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann Compas
die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche
Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und
Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
(1) Die Übersetzung / das Lektorat/Korrektorat bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Compas.
Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Compas behält sich ihr Urheberrecht vor.
(1) Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag binnen 14 Tagen ab dem Tag der Auftragserteilung ohne Angabe von Gründen
zu widerrufen. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die Compas Übersetzungen GmbH, c/o Work Box,
Eresburgstraße 24–29, 12103 Berlin, Tel. (+49 30) 68237220, E-Mail mail[at]compas-uebersetzungen.de, mittels einer
eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Auftrag zu widerrufen,
informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
(2) Folgen des Widerrufs
Wenn der Auftraggeber den Auftrag widerruft, hat ihm Compas alle ggf. vorab von ihm erhaltenen Zahlungen unverzüglich
und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Mitteilung des Widerrufs bei Compas zurückzuzahlen.
Für diese Rückzahlung verwendet Compas dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(3) Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Übersetzung / das Lektorat/Korrektorat bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er Compas einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er Compas von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Auftrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Auftrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
nicht berührt.